Voraussetzungen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 die Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit Menschen eine Freitodbegleitung (Suizidhilfe) in Anspruch nehmen können.

Wichtig ist:
Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte schwere Krankheiten oder ein bestimmtes Lebensalter. Voraussetzung ist lediglich die Freiverantwortlichkeit und Nachhaltigkeit der Entscheidung, das eigene Leben zu beenden.

Freiverantwortlichkeit

  • Urteils- und Entscheidungsfähigkeit: Die Person weiß, was sie tut und kann die Tragweite ihrer Entscheidung erfassen.
  • Die Sterbeentscheidung ist wohlerwogen, nachhaltig und dauerhaft und nicht im Affekt getroffen.
  • Die Person ist informiert und aufgeklärt, kennt mögliche Alternativen und hat diese abgewogen.
  • Die Entscheidung wird ohne Druck durch Dritte getroffen.