Kontaktdaten
Adresse | Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. Mühlenstraße 20 10243 Berlin |
Internet | https://www.dghs.de |
info@dghs.de | |
Telefon | 030/21 22 23 37-0 |
Telefax | 030/21 22 23 37-77 |
Kostenloses Beratungstelefon | https://www.schluss-punkt.de |
Telefon-Sprechzeiten | Montag bis Freitag 09:00 – 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.30 – 17:00 Uhr |
Mitgliedschaft
Jahresbeitrag | |
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Einzelperson | € 60.- |
Ehepartnertarif, je Person | € 55.- |
Sozialtarif (unter 30-jährige, Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung) | € 25.- |
Sympathiebeitrag | € 65.- |
Förder-Plus-Beitrag | € 100.- |
Freie-Wahl-Beitrag | ab € 100.- |
Kosten im Fall einer Suizidhilfe
Die Bearbeitung eines Antrags und die Vermittlung der Freitodbegleitung sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nach der Vermittlung liegen alle weiteren Schritte und die Organisation in der Hand des externen Teams.
Die DGHS nennt die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung einer Sterbehilfe durch die Teams auf ihrer Webseite. Sie betragen € 4.000 für die Suizidassistenz bei einer Einzelperson und € 6.000 bei einer Doppel-Freitodbegleitung (Paare).
Zugangsvoraussetzungen für eine Freitodbegleitung (Sterbehilfe)
Die DGHS ist keine Sterbehilfeorganisation und führt selbst keine Suizidhilfe durch. Sie kann diese jedoch auf Antrag vermitteln, wenn die gebotenen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie vermittelt dazu an ein Team bestehend aus zwei Personen, jeweils einer Juristin oder einem Juristen und einem Arzt oder einer Ärztin. Diese müssen sich verpflichten, die von der DGHS vorgegebenen Sicherheits- und Sorgfaltskriterien einzuhalten.
Grundvoraussetzung für die Vermittlung einer Möglichkeit zum ärztlich assistierten Suizid ist die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung der sterbewilligen Person.
Weitere Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DGHS (mindestens sechs Monate), Verkürzung der Wartezeit ist in dringenden Fällen möglich
- Einreichen eines Antrags auf Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung
- Ein Arzt und ein Jurist bewerten aktuelle Krankenunterlagen oder Befunde nach dem Vier-Augen-Prinzip in Bezug auf medizinische und juristische Aspekte.
- Führen eines Erstgesprächs mit der freitodwilligen Person (i. d. R. durch einen von der DGHS vermittelten Juristen) nach Möglichkeit zusammen mit deren Angehörigen, mit dem Ziel, die persönlichen Motive, die familiären Verhältnisse und die Freiverantwortlichkeit des Freitodwunsches abzuklären.
- Zweitgespräch, das von einem Arzt geführt wird, in dem nochmals die Freiverantwortlichkeit abgeklärt wird. In diesem Gespräch wird auch über mögliche medizinisch-pflegerische, insbesondere über palliativmedizinische und andere suizidpräventive Alternativen gesprochen.
Downloads und Links
Mitgliedsantrag (PDF) | Mitgliedsantrag |
Mitgliedschaft online abschließen | Mitgliedschaft online |
Detaillierte Infos zur Vermittlung | Vermittlung von Freitodbegleitungen |
Informationen zum Antrag bei körperlicher Krankheit | Informationen körperliche Krankheit |
Informationen zum Antrag bei psychischer Krankheit | Informationen psychische Belastung |
Antworten zu häufigen Fragen | FAQ: Häufige Fragen |
Ergebnisoffene telefonische Beratung | Schluss.Punkt |
Dauer des Verfahrens
Die Dauer des Vermittlungsverfahrens hängt von den individuellen Umständen in jedem einzelnen Fall ab. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die DGHS.