Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 die Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit Menschen eine Freitodbegleitung (Suizidhilfe) in Anspruch nehmen können.
Wichtig ist:
Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte schwere Krankheiten oder ein bestimmtes Lebensalter. Voraussetzung ist lediglich die Freiverantwortlichkeit und Nachhaltigkeit der Entscheidung, das eigene Leben zu beenden.
Freiverantwortlichkeit
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit: Die Person weiß, was sie tut und kann die Tragweite ihrer Entscheidung erfassen.
- Die Sterbeentscheidung ist wohlerwogen, nachhaltig und dauerhaft und nicht im Affekt getroffen.
- Die Person ist informiert und aufgeklärt, kennt mögliche Alternativen und hat diese abgewogen.
- Die Entscheidung wird ohne Druck durch Dritte getroffen.
Tatherrschaft
- Die sterbewillige Person muss den letzten Schritt, der zum Tod führt, selbst ausführen:
- eine Infusion öffnen
- oder das Sterbemittel einnehmen.