Seit 2020 ist in Deutschland Sterbehilfe als assistierter Suizid legal, und Sepp Mayer, ein 84-jähriger Münchner, plant, dieses Recht in Anspruch zu nehmen – trotz fehlender Krankheit. Für Mayer bedeutet der Tod Freiheit und Selbstbestimmung. „Es ist ein großes Glück, menschenwürdig aus dem Leben zu scheiden“, sagt er. Sein Wunschtermin: ein Dienstag im Februar, wenn die ersten Märzenbecher blühen.
Suizidhilfe in Deutschland: Gesetzliche Lage
Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung wurde 2020 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Seither können Menschen eine Freitodbegleitung durch Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) erhalten. Doch eine umfassende Reform fehlt bislang. Kritikpunkte sind unklare Regularien und hohe Kosten für die Sterbebegleitung.
Mayers Entscheidung: Ein Leben in Würde
Mayer möchte nicht in einem Pflegeheim oder nach schwerer Krankheit weiterleben. Seine Entscheidung ist rational, reflektiert und durchdacht. „100 werde ich nicht, das schwöre ich“, betont er. Mayer ist Mitglied der DGHS, wo die Nachfrage nach Sterbehilfe seit 2020 stark gestiegen ist.
Gesellschaftliche Debatte und Stigmatisierung
Mayer engagiert sich für die Enttabuisierung des Themas und beteiligt sich an Kunstprojekten wie „Ars Moriendi“, das über den Tod aufklärt. Trotz seiner festen Pläne möchte er seine verbleibende Zeit sinnvoll nutzen, etwa durch die Teilnahme an Alzheimer-Studien. Er möchte seinen Körper nach seinem Tod der Wissenschaft zur Verfügung stellen.
Sterben in Würde: Ein gesellschaftliches Thema
Assistierter Suizid bleibt kontrovers. Während Mayer die Selbstbestimmung betont, fordert die Politik klarere Regularien und bessere Suizidprävention. Doch für Mayer steht fest: Er möchte selbst entscheiden, wann und wie sein Leben endet, auf jeden Fall in Würde und nach seinen Vorstellungen.