Im Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein ähnlich liberales Urteil gefällt wie zuvor das deutsche Bundesverfassungsgericht. Anders als in Deutschland hat der österreichische Staat daraufhin ein neues Gesetz erlassen, das Sterbeverfügungsgesetz.
Das Sterbeverfügungsgesetz hat sich jedoch in der Praxis für zahlreiche Sterbewillige nicht bewährt. Der Zugang ist mit vielen Hürden verbunden. Vier Personen und ein Verein haben deshalb erneut die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt, weil sie diese für verfassungswidrig halten.
Am 19. September wird der Verfassungsgerichtshof über die aktuell geltenden Bestimmungen verhandeln.
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