Wahlprüfstein Suizidhilfe

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Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat Wahlprüfsteine an fünf Parteien zur Bundestagswahl geschickt. Die Frage 4 dreht sich um „Suizidhilfe und Selbstbestimmung“.

In einer Pressemitteilung veröffentlicht der HVD die Antworten. Was planen die Parteien in der nächsten Legislaturperiode zur Suizidhilfe und Suizidprävention?


Thema 4: Suizidhilfe und Selbstbestimmung

Über 80 Prozent der deutschen Bevölkerung spricht sich für Suizidhilfe aus. Die Rechtssicherheit und -klarheit für Ärzt*innen im Fall von Freitodhilfen ist zu verbessern. Werden Sie sich hierfür und für flächendeckende Suizidberatungsstellen einsetzen?

Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein. Unser Ziel ist es, dass dieses Urteil in der Praxis umgesetzt werden kann.

Antwort von CDU/CSU

CDU und CSU werden die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung ausbauen, um dadurch einen würdevollen Abschied aus dem Leben zu ermöglichen. Die aktive Sterbehilfe lehnen wir ab. Für einen wirksamen Lebensschutz beschließen wir ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz.

Antwort von DIE LINKE

Ja. Wir wollen, dass Menschen sich für einen Suizid entscheiden können, wenn ansonsten nur noch eine palliativmedizinische Schmerzbehandlung mit starker Beeinträchtigung möglich ist. Voraussetzung sollte außerdem sein, dass die Menschen nichtkommerzielle Beratungsstellen aufsuchen können, in denen sie ergebnisoffen beraten werden. Medizinische, psychologische und palliativmedizinische Optionen müssen offen besprochen und den Betroffenen eine wirklich informierte Entscheidung ermöglicht werden. Wenn eine solche Beratung erfolgt ist und die Menschen sich für einen Suizid entscheiden, müssen Ärzt*innen Rechtssicherheit genießen, wenn sie dazu Hilfe leisten. Wichtig ist für uns auch, dass Menschen eine solche Entscheidung wirklich frei treffen können – dazu gehört nicht nur die Feststellung, dass von außen kein Druck etwa durch die Familie ausgeübt wird, sondern das Gesundheitssystem so ausgestattet ist, dass der Freitod nicht die Alternative zu einer ungenügenden und würdelosen Pflegesituation ist.

Antwort der FDP

Zu einem Leben in Freiheit gehört auch die Selbstbestimmung am Lebensende. Das umfasst die Möglichkeit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Um Rechtssicherheit für Betroffene, Angehörige und Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, wollen wir die Rahmenbedingungen für den assistierten Suizid gesetzlich abbilden. Gleichzeitig darf niemand zur Assistenz bei einem Suizid verpflichtet werden. Daneben muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention in Deutschland wollen wir deshalb spürbar ausbauen.

Antwort der SPD

Die SPD nimmt das Thema Suizidhilfe sehr ernst. Unsere Position basiert auf dem Prinzip der Würde und Selbstbestimmung des Menschen, auf dem Prinzip der Prävention und Beratung und auf dem Prinzip der Rechtssicherheit für Ärzt*innen. Wir respektieren also die persönliche Entscheidungsfreiheit der Menschen in existenziellen Lebenssituationen, wollen, dass vor jeder Suizidentscheidung eine umfassende, professionelle und niedrigschwellige Beratung steht und fordern, dass medizinisches Personal rechtlich geschützt und unterstützt werden muss. 
Wir setzen uns daher für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens ein, der den Ärzt*innen Rechtssicherheit gibt, für den Ausbau flächendeckender, kostenloser Suizidberatungsstellen, für die Stärkung psychosozialer Unterstützungsangebote sowie für die Verbesserung der psychischen Gesundheitsversorgung. Unser Ziel ist, Menschen in Extremsituationen zu helfen und gleichzeitig ihre Würde und Selbstbestimmung zu achten.