Jasmins Hürden auf dem Weg zur Sterbehilfe

Findet Jasmin Hilfe bei der Suche nach einer Freitodbegleitung?

Der General Anzeiger berichtet über den Fall von Jasmin (Name geändert) aus der Eifel, die auf große Schwierigkeiten bei der Suche nach Sterbehilfe trifft. Der Artikel ist hinter einer Bezahlschranke. Daher hier eine kurze Zusammenfassung:

Jasmin, 35 Jahre alt, leidet an einer schweren Form des Ehlers-Danlos-Syndroms (EDS), einer seltenen Krankheit, die das Bindegewebe betrifft und extreme Schmerzen sowie Einschränkungen verursacht. Aufgrund ihrer Krankheit musste sie ihren Job als Hotelfachfrau aufgeben und begann 2016 eine Umschulung zur Industriekauffrau. Trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen schloss sie die Umschulung ab und arbeitete vier Jahre lang, bis sich ihr Zustand nach einer Coronainfektion verschlechterte.

Nach der Trennung von ihrem Freund im Jahr 2023 verschlimmerte sich ihr Zustand weiter, als sie beim Tragen von Taschen eine Verletzung erlitt. Physiotherapie verschlimmerte die Situation, und sie wachte eines Tages mit einem zur Seite hängenden Kopf auf. Ärzte konnten die Ursache nicht finden und vermuteten psychosomatische Gründe. Erst ein weiteres MRT im November 2023 zeigte, dass ein Halsmuskel abgerissen war und sie einen Rückenmarkschaden erlitten hatte. Aufgrund dieser Verletzungen ist sie nun bettlägerig und auf die Pflege ihrer Eltern angewiesen.

Jasmin hat bereits einen Antrag auf Sterbehilfe bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) eingereicht. Ihr erster Antrag wurde vom Verein Sterbehilfe abgelehnt wurde. „Sie sei zu jung und die Prognose bei ihrer Krankheit zu unsicher, denn diese ist wenig erforscht.“ Sie kämpft um Anerkennung ihrer Krankheit und um die Hilfe, die ihr zusteht. Sollte ihr Antrag auf Sterbehilfe abgelehnt werden, fürchtet sie, dass ihr nur zwei Optionen bleiben: auf eine tödliche Komplikation zu warten oder einen nicht ärztlich assistierten Suizid durchzuführen. Jasmin wünscht sich jedoch einen friedlichen Tod und hofft auf die Zustimmung zur Sterbehilfe.

Anmerkung zum Artikel:
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf bestimmte Krankheiten, Krankheitsphasen oder Lebensphasen beschränkt. Es spielt auch keine Rolle, ob es noch Therapiemöglichkeiten gibt oder in Zukunft geben könnte. Wichtig für die Freiverantwortlichkeit und Wohlerwogenheit der Sterbeentscheidung ist jedoch, dass Alternativen und Therapieoptionen bekannt sind. Sie müssen aber nicht ausgeschöpft werden.