Sterbehilfe: Selbstbestimmtes Sterben in Oldenburg

Habbo Schütz und Angelika Salzburg-Reige bei einer Veranstaltung des AK Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg

Die Nordwest-Zeitung (NWZ) sprach darüber mit Angelika Salzburg-Reige und Habbo Schütz.

Das Thema Sterbehilfe bewegt viele Menschen – zwischen Mitgefühl, ethischen Fragen und dem Wunsch nach Selbstbestimmung. In Oldenburg setzen sich Angelika Salzburg-Reige und Habbo Schütz vom „Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben“ für Aufklärung über den assistierten Suizid ein, ohne ihn selbst anzubieten.

Persönliche Einblicke: Ein letzter Weg in Würde

Salzburg-Reige schildert der NWZ, wie sie ihre 93-jährige Freundin auf ihrem letzten Weg begleitete. Die Frau, Mitgründerin des Arbeitskreises, hatte sich nach langem Leiden bewusst für einen begleiteten Freitod entschieden. „Es war ruhig, würdevoll und gut vorbereitet“, sagte Salzburg-Reige der NWZ. Die Infusion, die zum Tod führte, habe die Frau selbst ausgelöst. Das ist eine der beiden Bedingungen, unter denen die Suizidhilfe in Deutschland erlaubt ist: Freiverantwortlichkeit der Entscheidung und Tatherrschaft liegt bei den Sterbewilligen.

Seit 2020 ist der assistierte Suizid in Deutschland wieder erlaubt, nachdem das Verbot von 2015 durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde. Dennoch gelten klar definierte Bedingungen, die wir unter dem Punkt Voraussetzungen beschreiben.

Wenn man sich wie Salzburgs Freundin an eine Organisation für Sterbehilfe wendet, muss man dort Mitglied werden und ein Ersuchen einreichen. Dazu komme, dass je nach Situation Unterlagen über Krankheiten einzureichen seien, erklärt Habbo Schütz. Hinzu kommen Gespräche mit einem Juristen und einem Arzt, die sowohl die Urteilsfähigkeit als auch die Aufgeklärtheit der Person prüfen.

Niemand werde zu etwas gedrängt. Die Entscheidung kann bis zum letzten Moment revidiert werden, betont Salzburg-Reige. Die Kosten für den begleiteten Suizid hätten im Fall ihrer Freundin rund 6.000 € betragen. Für Menschen, die diese Summe nicht aufbringen können, gebe es die Möglichkeit der Unterstützung durch einen Sozialfonds.

Aufklärung statt Tabu: Die Arbeit des Oldenburger Arbeitskreises

Nur 15 Prozent der Bevölkerung wissen, dass der assistierte Suizid in Deutschland legal ist, so Salzburg-Reige und Schütz. Genau hier setze der Arbeitskreis „Selbstbestimmtes Sterben“ an: mit Informationsveranstaltungen und offener Kommunikation. Ziel sei es, Menschen die Angst zu nehmen – nicht vor dem Tod, sondern davor, die Kontrolle zu verlieren. Für die Mitglieder des Arbeitskreises in Oldenburg sei die Möglichkeit zur Sterbehilfe ein Ausdruck persönlicher Freiheit. Es gehe nicht ums Sterben, sondern um Würde und Selbstbestimmung, so Salzburg-Reige. Und es gehe um Aufklärung im Gedenken an jene, die diesen Weg bereits gegangen sind.